Alte Kachelöfen (Einsätze) müssen ausgetauscht werden

Altgeräte, welche die Richtlinien nicht einhalten, müssen nach gewissen Übergangsfristen ausgetauscht werden.

Datum auf dem Typenschild  – Zeitpunkt der Nachrüstung


  • 1.1.1955 – 31.12.1974 – Datum Austausch: 31.12.2014
  • 1.1.1975 – 31.12.1984 – Datum Austausch: 31.12.2017
  • 1.1.1985 – 31.12.1994 – Datum Austausch: 31.12.2020
  • 1.1.1995 – 22.03.2010 – Datum Austausch: 31.12.2024

Der Schornsteinfeger ist dazu verpflichtet alle Geräte auf Einhaltung der Immissionswerte zu überprüfen und bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen.

Von der Verordnung ausgenommen sind:

  • Offene Kamine, Kochherde und handwerklich errichtete Grundöfen,
  • Geschlossene Kamine, die einen Betrieb auch bei offenem Zustand zulassen und
  • Historische Kaminöfen, die vor dem 01. Januar 1950 produziert oder errichtet wurden.

Tauschaktion "Alt gegen NEU"

 

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