Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten (EU) 2015/1186



Ab 01.01.2018 gilt für den gesamten europäischen Raum eine neue Verordnung für Einzelraumheizgeräten bis 50 kW. Die Verordnung für Einzelraumheizgeräte wurde am 21.07.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 10.08.2015 offiziell in Kraft. Verpflichtend ist diese Verordnung jedoch erst ab 01.01.2018.

Laut dieser Richtlinie (EU) 2015/1186 müssen alle Einzelraumheizgeräte mit einem Energielabel in gedruckter Form gekennzeichnet werden.

Was ist das „Energie Label“?


Im Allgemeinen ist es die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von unterschiedlichen Gütern dient zur Unterstützung der Kaufentscheidung, indem sie Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung geben soll.
Beim Verkauf, muss das Label sichtbar außen auf der Vorderseite von ausgestellten Produkten zu sehen sein.
Produktbezogene Werbung oder technisches Werbematerial muss auf die Energieeffizienzklasse verweisen.

Sie als Kunde & Käufer sollten immer die Energiekennzeichnung mit anderen Feuerungen vergleichen. Damit Sie die maximale Energie (Wärme) für Ihre Wohnräume genießen zu können.